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Infos zu den Kommunalwahlen 2026

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Kommunalwahlen 2026 - Beantragung der Briefwahlunterlagen in der Woche vor der Wahl

Die Frist für die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, endet am Freitag vor der Wahl, am 06.03.2026 um 15.00 Uhr.
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Probestimmzettel zur Gemeinderatswahl 2026 in Marklkofen

Am 08.03.2026 wird auch der Marklkofener Gemeinderat neu gewählt.
Bei diesen Wahlen ist es möglich, die Stimmen entweder einer gesamten Liste zu geben, aber auch die Stimmen aufzuteilen.
Hier spricht man von Panaschieren und Kumulieren.

Aktuelles aus Marklkofen

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Rathaus am Montag den 09. März 2026 geschlossen

Das Rathaus ist am Montag den 9. März 2026 geschlossen.Um Verständnis wird gebeten.
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Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
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Hinweis zu aktuellen Grundsteuerbescheiden

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde zum 01.01.2026 auf 200 % reduziert. Es kam vereinzelt vor, dass zwei Bescheide mit unterschiedlichen Hebesätzen versendet wurden. Der Bescheid mit dem Hebesatz von 200 % ist der Korrekte und hat Gültigkeit. Die Gemeinde Marklkofen erhebt folgende Abgaben:Steu
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Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder mit Ablöseregelung für das gesamte Gemeindegebiet

Die Gemeinde Marklkofen hat am 11.11.2025 eine Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder mit Ablöseregelung (Spielplatzsatzung) erlassen. Diese Satzung tritt am 14.11.2025 in Kraft.
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„Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ - Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes hat in seiner Sitzung am 24. Oktober 2025 in Weihmichl den aufgrund der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren überarbeiteten Entwurf für die Änderung des Regionalplans zur Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapi
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Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge mit Ablöseregelung für das gesamte Gemeindegebiet

Die Gemeinde Marklkofen hat am 16.09.2025 eine Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge mit Ablöseregelung für das gesamte Gemeindegebiet (Stellplatzsatzung) erlassen.Diese Satzung tritt am 22.09.2025 in Kraft. Mit Novelle der Bayerischen Bauordnung durch

Die letzten 3 Bürgerbriefe

  • PDF (2.71 MB)
  • Stand: 16.02.2026 09:14
  • PDF (3.45 MB)
  • Stand: 16.02.2026 09:14
  • PDF (1.70 MB)
  • Stand: 11.11.2025 10:15