Die Errichtung der geförderten Breitbandversorgung für die vertraglich festgelegten Versorgungsgebiete bis zum 31.12.2021 ist zum 21.07.2021 abgeschlossen wurden.
Die ausgebauten Ortsteile sind nunmehr teilweise mit FTTC und FTTH ausgebaut.
Im FTTC-Erschließungsgebiet wurde zu den Kabelverzweigern (KVz) Glasfaserkabel und in den FTTH-Erschließungsgebieten Glasfaserkabel und Speedpiperohre bis zum Glasfaserverteiler Gf-NVt) verlegt.
Sofern die Grundstückseigentümer im FTTH-Netzausbaugebiet den Anschluss (sofern noch nicht beantragt) an das Glasfasernetz der Telekom wünschen, benötigt diese die Zustimmung zur Errichtung der Anlagen auf dem Grundstück und im Gebäude in Form einer Nutzungsvereinbarung für lichtwellenbasierte Grundstücks- und Gebäudenetze (NVGG) sowie eine Vereinbarung bezüglich der Übernahme der hierfür entsprechenden Kosten.
Weitere Hinweise sowie die Übersichtskarten der betroffenen Ortsteile können Sie unter den weiterführenden Links unten einsehen.