Der Gemeinderat Marklkofen hat in der Sitzung vom 15.09.2026 die Teilaufhebung des Bebauungsplans „Poxau – Klosterhof II“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Teilaufhebung des Bebauungsplans in Kraft.
Die Parzelle 8 am nordwestlichen Ende des Bebauungsplans „Poxau-Klosterhof II“, welche unbebaut ist und derzeit als Wendehammer genutzt wird, ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Poxau-Klosterhof III“ enthalten als Teil der Baugebietserweiterung. Dahingehend musste der Bebauungsplan „Poxau-Klosterhof II“ um diese Parzelle reduziert werden, um den neuen Bebauungsplan in Kraft treten lassen zu können.
Jedermann kann die Unterlagen zur Teilaufhebung des Bebauungsplans mit Planzeichnung und Begründung sowie die Art und Weise, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, bei der Gemeinde Marklkofen (Bahnhofstraße 5 in Marklkofen, 1. Stock, Zimmer 11 während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, Tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.



