Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Marklkofen | Online: https://www.marklkofen.de/
Gemeinde > Rathaus & Service > Verwaltung > Was erledige ich wo
Profilansicht der Aufgabe / Dienstleistung
Gewässer dritter Ordnung; Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Beschreibung
In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Dieser Aufgabe direkt zugeordnete Formulare / Fachverfahren
Rechtsvorschriften
Rechtsbehelfsbelehrung
Links
Verwandte Leistungen
Stand: 23.09.2020
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
zurück