Öffnungszeiten des Rathauses
Montag | 08:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 16:30 Uhr |
Mittwoch |
08:00 - 11:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 16:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 11:30 Uhr |
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Gemeinde Marklkofen | Online: https://www.marklkofen.de/
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Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.
Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer sowie die Bayerischen Staatsforsten AöR (Staatswald) Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.
Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.
Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Brigitte Goldbrunner | 08732 9119-13 | 11 |