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Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Eine kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs besteht in der sogenannten Selbstwerbung von Holz, auch Selbstwerberholz genannt.

Beschreibung

Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer sowie die Bayerischen Staatsforsten AöR (Staatswald) Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.

Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.

Voraussetzungen

Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
  • Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
  • Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.

Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!


Stand: 03.09.2020

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Brigitte Goldbrunner 08732 9119-13 11 


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