Öffnungszeiten des Rathauses
Montag | 08:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 16:30 Uhr |
Mittwoch |
08:00 - 11:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 16:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 11:30 Uhr |
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Gemeinde Marklkofen | Online: https://www.marklkofen.de/
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Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutsches Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
Hinweise:
Zuständigkeit
Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige Passbehörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.
Für Passangelegenheiten im Ausland ist das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständige Passbehörde.
Mit Zustimmung der Auslandspassbehörde können Passanträge im Ausland lebender Deutscher von Passbehörden im Inland entgegengenommen und bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird (wenn z.B. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde).
Verdoppelung der Gebühren:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Birgit Heigl | 08732 9119-25 | 3 | |
Ulrike Bayerl | 08732 9119-25 | 3 |