Öffnungszeiten des Rathauses
Montag | 08:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 16:30 Uhr |
Mittwoch |
08:00 - 11:30 Uhr | |
Donnerstag | 08:00 - 11:30 Uhr | 13:00 - 16:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 11:30 Uhr |
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Gemeinde Marklkofen | Online: https://www.marklkofen.de/
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Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die Baugenehmigung, die genehmigten Baupläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Statik etc.), die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben auf einem Grundstück entstanden sind.
Eigentümerinnen und Eigentümer oder Personen mit geeigneter Vollmacht können in der Bauregistratur Einsicht in erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude nehmen.
Hierzu ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. aktueller Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid) erforderlich. Eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers darf dabei nicht älter als ein Jahr ab Erteilungsdatum sein. Eigentümer von Eigentumswohnungen müssen eine Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft vorlegen. Ein Lichtbildausweis ist bei der Akteneinsicht vorzulegen.
Auskünfte aus den Bauakten und Ablichtungen aus den Akten sind gebührenpflichtig. Die Gebühren werden nach dem bayerischen Kostengesetz erhoben und betragen für die Einsicht 10 Euro pro Anwesen.
Für Ablichtungen fallen zusätzliche Gebühren an.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Thomas Labermeier | 08732 9119-12 | 10 | |
Dominik Weinmann | 08732 9119-15 | 1 |