Die Gemeinde Marklkofen hat am Südufer des Stausees in der Nähe der Seehütte einen Grillplatz ausgewiesen. Dieser kann für privates Grillen genutzt werden. Allerdings ist das Grillen genehmigungspflichtig und es wurde nachfolgender Regelkatalog erstellt:
Eine Anmeldung muss rechtzeitig bei Herrn Dietmar Dobler erfolgen:
Tel. 08734 938749 oder 0152 01772144
Es sind folgende Hinweise zu beachten:
- Abwasser, Abfall und sonstige wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in den Vilstalsee eingeleitet bzw. eingebracht werden; sie sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Die Nutzung der Toilettenanlage im Kiosk ist vorzusehen und sicherzustellen. Für die Benutzung der Toilettenanlage ist an Herrn Dobler eine Gebühr von 12,- € zu zahlen.
- Die beanspruchten Grundstücksflächen sind schonend zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen, ggf. sind die Flächen zu säubern.
- Die Bestimmungen in der Verordnung zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet sind zu beachten. Im Hochwasserfall sind die Anweisungen der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt Dingolfing-Landau) und des Grundstückseigentümers (Wasserwirtschaftsamt Landshut) zu befolgen.
- Als Kaution muss ein Betrag von 50,- € hinterlegt werden. Wenn der Grillplatz in sauberem Zustand hinterlassen wird, wird die Kaution zurückgegeben. Sämtlicher Müll muss restlos wieder mitgenommen werden und darf nicht beim Kiosk entsorgt werden.
- Im Anschluss an den Grillabend wird eine Übernachtung ausnahmsweise geduldet. In diesem Fall ist vom Ufer des Vilstalsees ein Mindestabstand von 25 m einzuhalten.
- Ab 22.00 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.