Der Gemeinderat Marklkofen hat am 12.04.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Umspannwerk Marklkofen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
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Der Gemeinderat Marklkofen hat am 12.04.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Umspannwerk Marklkofen“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.