Der Gemeinderat Marklkofen hat in der Sitzung vom 11.11.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Erneuerbare Energien Solarpark Freinberg-Ost“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird mit Wirkung vom 13.11.2025 gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufstellung des Bebauungsplans in Kraft.
Auf landwirtschaftlichen Flächen östlich der Ortschaft Freinberg (Flur-Nr. 688, Gemark. Steinberg) soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage entstehen mit einem Geltungsbereich von 2,23 ha, davon 0,47 ha Ausgleichsfläche außerhalb des Baufensters, sowie einer geplanten Leistung von ca. 1 MW.
Die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 24 für den gleichen Geltungsbereich erfolgt im Parallelverfahren. Der abschließende Feststellungsbeschluss wurde ebenso in der Sitzung vom 11.11.2025 beschlossen.
Die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 24 wurde durch das Landratsamt DGF-LAN mit Schreiben vom 16.12.2025 genehmigt.



