Aufstellung Bebauungsplan "Sondergebiet Batteriespeicheranlage Siglhof“ mit Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 25

Der Gemeinderat Marklkofen hat in der Sitzung vom 17.03.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Batteriespeicheranlage Siglhof“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufstellung des Bebauungsplans in Kraft.


Südöstlich von Marklkofen, nähe OT Siglhof, wird angrenzend an bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Basis eines Bebauungsplans das Sondergebiet „Batteriespeicheranlage Siglhof“ ausgewiesen.
Der Geltungsbereich 1 auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 852, Gemarkung Marklkofen, umfasst eine Fläche von insgesamt 0,36 ha. Neben acht geplanten Containern mit Batteriespeicherracks sind die jeweils zugeordneten Trafos und Wechselrichter zulässig. Der Geltungsbereich 2 (Ausgleichsfläche; Flur-Nr. 858, Gem. Marklkofen) hat eine Größe von 549 m².

 

Jedermann kann die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans mit Planzeichnung, Umweltbericht, Begründung sowie die Art und Weise, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, bei der Gemeinde Marklkofen (Bahnhofstraße 5 in Marklkofen, 1. Stock, Zimmer 01 während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 25 für den gleichen Geltungsbereich erfolgt im Parallelverfahren. Der abschließende Feststellungsbeschluss wurde ebenso in der Sitzung vom 17.03.2026 beschlossen.

Die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 25 wurde durch das Landratsamt DGF-LAN mit Schreiben vom 10.04.2026 genehmigt.

 

Bei Fragen steht Ihnen Herr Weinmann (Tel. 08732 9119-15) zur Verfügung.