Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 28.07.2026 die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Poxau – Klosterhof III“ gebilligt und deren zweite öffentliche Auslegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs beschlossen.
Ziel des Ringschlusses ist es, für die einheimische Bevölkerung Bauplätze sowie Mietswohnungen zur Verfügung zu stellen.
Der Geltungsbereich beträgt ca. 1,86 ha und umfasst das Grundstück mit der Flur-Nr. 56/44 der Gemarkung Poxau sowie die dazugehörige Ausgleichsfläche auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 56/43 der Gemarkung Poxau.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen vom 29.07.2026 bis zum 07.09.2026 im Rathaus in Marklkofen, Bahnhofstr. 5, Zimmer 11 (1. Stock) zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr sowie Montag 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 16:30 Uhr) aus. Während der Dauer dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Post, per Telefax oder zur Niederschrift)
abgegeben werden. Wird für die elektronische Übermittlung das Mittel der E-Mail gewählt, kann die Mailadresse bauamt@marklkofen.de verwendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, Tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.



