Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 09.12.2025 die Entwürfe zur
Aufstellung des Bebauungsplans „GE Freinberg“ sowie die Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 22 gebilligt und deren zweite öffentliche Auslegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs beschlossen.
Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand des Teilorts Freinberg und grenzt an ein bestehendes Dorfgebiet an. Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich: Fl.Nrn. 537, 538, 546 (Teilfl.) der Gemarkung Steinberg.
Der Geltungsbereich wird im Flächennutzungsplan bisher als „Baumschule“ dargestellt und soll nun als Gewerbegebiet und private Grünfläche sowie Fläche für die Wasserwirtschaft ausgewiesen werden.
Wesentliche Planänderung zum Vorentwurf:
Erweiterung des Geltungsbereiches in südöstlicher Richtung (Teilfl. Flur-Nr. 546) für die separate Ausweisung einer Versickerungsmulde entsprechend der Vorgaben aus dem Wasserrechtsverfahren durch das WWA Landshut.
Die vom Planungsbüro „Planwerkstatt Karlstetter“, Ringstr. 7, 84163 Marklkofen angefertigten Entwürfe des Bebauungsplanes sowie der Deckblattänderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung & Umweltbericht werden zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 17.12.2025 bis zum 06.02.2026 im Internet auf der Homepage der Gemeinde Marklkofen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen vom 17.12.2025 bis zum 06.02.2026 im Rathaus in Marklkofen, Bahnhofstr. 5, Zimmer 01 (1. Stock) zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr sowie Montag 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 16:30 Uhr) aus. Während der Dauer dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Post, per Telefax oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Wird für die elektronische Übermittlung das Mittel der E-Mail gewählt, kann die Mailadresse bauamt@marklkofen.de verwendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Weinmann, tel. 08732 9119-15 zur Verfügung.



