Aufstellung Bebauungsplan "Generationenpark an der Vils“ und Änderung Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 26

Der Gemeinderat Marklkofen hat in der Sitzung vom 28.07.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Generationenpark an der Vils“ als Satzung beschlossen.  

 

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufstellung des Bebauungsplans in Kraft.

 

Die Flächen befinden sich in geringer Entfernung zur Ortsmitte Marklkofen, zwischen Kreisverkehr und Vils (Flur-Nrn. 7, 426 (Teilfläche), 9 (Tfl.) & 446 (Tfl.), Gem. Marklkofen).

Eine ortsansässige Firma plant als Investor den Bau von mehreren Mehrfamilienhäusern

im Geltungsbereich.

Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, eine soziale Durchmischung zu fördern und auch soziale Nutzungen, beispielsweise barrierefrei gestaltetes Wohnen für Senioren, Wohnraum der Kinder- und Jugendhilfe sowie bedarfsorientierte sozialausgerichtete Dienstleistungen zu integrieren.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll dem bestehenden und künftigen,

prognostizierten Wohnraumbedarf in der Gemeinde Marklkofen entsprochen werden.

 

Jeder kann die Deckblattänderung mit der Begründung sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der Gemeinde Marklkofen (Bahnhofstraße 5 in 84163 Marklkofen, 1. Stock, Zimmer 11 während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Bei Fragen steht Herr Weinmann, Tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.