Der Gemeinderat Marklkofen hat mit Beschluss vom 15.05.2018 eine Satzung zur Änderung der Satzung über den Bebauungsplan „Marklkofen-West II“ durch Deckblatt Nr. 5 erlassen.
Auf der Flurnummer 510/2 ist ein Dachgeschossausbau nunmehr zulässig. Ferner dürfen die max. 2 zulässigen Dachgauben je Dachfläche eine Größe von höchstens 3,50 m² aufweisen. Bei der Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen für Zufahrten und Kfz-Stellplätzen eine Erhöhung der festgesetzten Grundflächenzahl (0,35) von max. 50 % zulässig. Auf dem Grundstück sind pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
Nachfolgend unter "Downloads" können Sie die Bekanntmachung einsehen.