Die Parzelle 8 am nordwestlichen Ende des Bebauungsplans „Poxau-Klosterhof II“, welche unbebaut ist und derzeit als Wendehammer genutzt wird, ist in dem Entwurf des Bebauungsplans „Poxau-Klosterhof III“ enthalten als Teil der Baugebietserweiterung. Dahingehend muss der Bebauungsplan „Poxau-Klosterhof II“ um diese Parzelle reduziert werden, um den neuen Bebauungsplan in Kraft treten lassen zu können.
Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 07.07.2026 beschlossen, dass der Bebauungsplan „Poxau-Klosterhof II“ um die Parzelle 8 reduziert und der Geltungsbereich entsprechend angepasst werden soll.
Die Teilaufhebung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch.
In diesem vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Außerdem wird hier von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und von der Behördenbeteiligung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegt der Plan vom 29.07.2026 bis zum 07.09.2026 im Rathaus in Marklkofen, Bahnhofstr. 5, Zimmer 11 (1. Stock) zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr sowie Montag 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 16:30 Uhr) aus. Während der Dauer dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Post, per Telefax oder zur Niederschrift)
abgegeben werden. Wird für die elektronische Übermittlung das Mittel der E-Mail gewählt, kann die Mailadresse bauamt@marklkofen.de verwendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, Tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.



