Die neue Generation elektronischer Reisepässe

Infos zum Reisepass

Alle Infos zu den Änderungen, Gültigkeit und Gebühren erfahren Sie hier.

neuer Reisepass

Die neue Generation der EU-Reisepässe für die Bundesrepublik Deutschland wird in sieben Varianten ausgegeben: als EU-Reisepass für die Bürgerinnen und Bürger mit 32 oder 48 Seiten, als Diplomaten- und Dienstpass (48 Seiten) sowie in drei weiteren Modellen, die als Reiseausweis für Staatenlose, Flüchtlinge und Ausländer gelten (jeweils 32 Seiten).

Die einzelnen Passvarianten unterscheiden sich durch verschiedene Farben und Prägungen des Einbands und durch entsprechende Kennzeichnung im Dokument selbst. Im Folgenden wird der neue deutsche EU-Reisepass anhand seiner wesentlichen Sicherheitsmerkmale erläutert. Der Einsatz dieser charakteristischen Merkmale gewährleistet Sicherheit auf höchstem Niveau und schützt den deutschen EU-Reisepass der neuen Generation zuverlässig vor Missbrauch, Verfälschung oder Totalfälschung.

Auch die neuen deutschen EU-Reisepässe sind – wie ihre Vorgänger – mit einem kontaktlosen Speicherelement (Chip) ausgestattet, auf dem die personenbezogenen Daten der Inhaberin / des Inhabers einschließlich des Passbilds und zweier Fingerabdrücke gespeichert sind. Dieser Chip gewährleistet zuverlässigen Schutz vor unautorisierten Zugriffen oder Manipulation.

 

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellungsdauer aktuell 2 Monate beträgt, bitte denken Sie daher an die rechtzeitige Beantragung.

 

Gebühren für Reisepässe:

Dokument Gebühr über 24 Jahre Gebühr unter 24 Jahre
32-Seiten-Pass Normal 70 € 37,50 €
48-Seiten-Pass Normal 92 € 59,50 €
32-Seiten-Pass Express 102 € 69,50 €
48-Seiten-Pass Express 124 € 91,50 €


Die Gültigkeitsdauer der Reisepässe für unter 24-Jährige beträgt weiterhin 6 Jahre, für über 24-Jährige 10 Jahre.

Weitere Informationen zum deutschen EU-Reisepass, Angaben zu den Gebühren sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf www.bmi.bund.de bzw. können Sie nachfolgend unter "Downloads" einsehen und herunterladen. Außerdem gibt Ihnen das Einwohnermeldeamt im Rathaus (Frau Heigl/Frau Bayerl Tel. 08732 9119-25) gerne Auskunft.