Feldvergleich Gemarkung Marklkofen

Das Finanzamt Landshut gibt bekannt:

Überprüfung durch Feldvergleich

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nutzungsartenveränderungen der Gemarkung Marklkofen werden auf Grund des Feldvergleichs ab 26.06.2017 nach § 11 BodSchätzG überprüft und nachgeschätzt.

Gegebenenfalls werden vom Schätzungsausschuss auf den Grundstücken Bodenproben gezogen. Nach § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z. B. Aufgrabungen zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an:

Finanzamt Landshut
Christian Rieder
Maximilianstr. 21

84028 Landshut
Tel.:      0871/8529-625
Mobil:   0151/64500176
E-Mail: vb.fa-la@gmx.de
              christian.rieder.vb.landshut@lfst.bayern.de