Aufhebung Ortsabrundungssatzung "Steinberg-Warth"

Der Satzungsbeschluss über die Aufhebung der Ortsabrundungssatzung "Steinberg-Warth" wurde am 20.12.2024 bekanntgemacht, wodurch die Aufhebung in Kraft tritt.

Anstelle der bisherigen Satzung ist zukünftig der neu aufgestellte Bebauungsplan "GEb Schloßstraße-Ahornweg" maßgebend.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Weinmann (Tel. 08732 9119-15) zur Verfügung.