Änderung Bebauungsplan "Sondergebiet (SO) Erneuerbare Energien Solarpark Johannisschwimmbach"

Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 28.04.2026 beschlossen, dass der gültige Bebauungsplan aus 2020 „SO Erneuerbare Energien Solarpark Johannisschwimmbach“ durch Deckblatt Nr. 1 geändert werden soll.

Die geplante Änderung umfasst nur den südliche Bauabschnitt 1 mit den Teilflächen der Flurnummern 2702 und 2758/2 der Gemarkung Marklkofen.

Inhalt des Deckblattes ist die Ergänzung der Möglichkeit eines Stromspeichers mit Transformator und einer Wechselrichterbank in der bestehenden Anlage.

 

Folgende Änderungen sind geplant:

  • Ergänzung von drei baulichen Anlagen zusätzlich zum bestehenden Transformator
  • Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 auf 0,35 für die neuen Nebengebäude ohne Nutzungsintensivierung des Solarparks
  • Erhöhung der maximalen Höhe sonstiger baulicher Anlagen von 3,00 auf 4,00m
  • Anpassung der Zufahrt an die tatsächliche Situation vor Ort; dadurch Anpassung der angrenzenden Ausgleichsfläche ohne Reduzierung ihrer Gesamtfläche

 

Da durch diese Änderungen die Grundzüge der ursprünglichen Planung nicht berührt werden, erfolgt die Deckblattänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

Der vom Planungsbüro „Team Umwelt Landschaft“, Am Stadtpark 8, 84469 Deggendorf angefertigte Entwurf der 1. Deckblattänderung des Bebauungsplanes mit Begründung wird zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 30.04.2026 bis zum 05.06.2026 hier auf der Homepage sowie im Rathaus in Marklkofen, Bahnhofstr. 5, Zimmer 01 (1. Stock) zur Einsichtnahme  während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr sowie Montag 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 16:30 Uhr) zur Verfügung gestellt.

 

Während der Dauer dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Post, per Telefax oder zur Niederschrift).

Wird für die elektronische Übermittlung das Mittel der E-Mail gewählt, kann die Mailadresse bauamt@marklkofen.de verwendet werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde Marklkofen.

 

Bei Fragen steht Herr Weinmann, tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.