Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 14.04.2026 die Änderung des Bebauungsplans „Aunkofen“ durch Deckblatt Nr. 3 als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft.
Die Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1034 (Teilfl.), 1692 und 1693 der Gemarkung Reith.
Mit der Bebauungsplanänderung sollen gemäß den Zielsetzungen des Bebauungsplans ortsverträgliche Nachverdichtungspotenziale in Aunkofen genutzt werden und Wohnbauflächen für den konkreten Bedarf aus dem Ort geschaffen werden. Für zwei Parzellen werden bestehende Baurechte angepasst bzw. erweitert und für eine weitere Parzelle wird Baurecht neu geschafft anstelle der bisherigen Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft (Baumschule).
Jeder kann die Deckblattänderung mit der Begründung sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der Gemeinde Marklkofen (Bahnhofstraße 5 in 84163 Marklkofen, 1. Stock, Zimmer 01 während der Dienstzeiten oder nach Terminvereinbarung) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, tel. 08732/9119-15 zur Verfügung.



