Der Gemeinderat Marklkofen hat in seiner Sitzung vom 10.02.2026 beschlossen, dass der gültige Bebauungsplan „Aunkofen“ durch Deckblatt Nr. 3 geändert werden soll. Die geplante Änderung umfasst die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1034 (Teilfl.), 1692 und 1693 der Gemarkung Reith.
Mit der Bebauungsplanänderung sollen gemäß den Zielsetzungen des Bebauungsplans ortsverträgliche Nachverdichtungspotenziale in Aunkofen genutzt werden und Wohnbauflächen für den konkreten Bedarf aus dem Ort geschaffen werden. Für zwei Parzellen sollen bestehende Baurechte angepasst bzw. erweitert werden und für eine weitere Parzelle soll Baurecht neu geschaffen werden anstelle der bisherigen Ausweisung als Fläche für die Landwirtschaft (Baumschule).
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen vom 11.02.2026 bis zum 20.03.2026 im Rathaus in Marklkofen, Bahnhofstr. 5, Zimmer 01 (1. Stock) zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr sowie Montag 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 16:30 Uhr) aus.
Während der Dauer dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Post, per Telefax oder zur Niederschrift).
Wird für die elektronische Übermittlung das Mittel der E-Mail gewählt, kann die Mailadresse bauamt@marklkofen.de verwendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Maßgeblich ist der Eingang bei der Gemeinde Marklkofen.
Bei Fragen steht Herr Weinmann, tel. 08732/9119-15, zur Verfügung.



