Ab sofort nur noch digitales Lichtbild für Ausweisdokumente

Ab 1. Mai 2025 gibt es Änderungen zu den Regelungen für Lichtbilder für Ausweisdokumente, sodass ab dem Zeitpunkt grundsätzlich nur noch Lichtbilder in elektronischer Form für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässe verwendet werden dürfen.

digitales Lichtbild

(Bildquelle: www.bmi.bund.de

Ab 1. Mai 2025 gibt es Änderungen zu den Regelungen für Lichtbilder für Ausweisdokumente, sodass ab dem Zeitpunkt grundsätzlich nur noch Lichtbilder in elektronischer Form für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässen verwendet werden dürfen. Dies gilt auch für vorläufige Dokumente.

 

Die elektronischen Lichtbilder erhalten Sie künftig bei zertifizierten Fotografen oder ab sofort im Einwohnermeldeamt. Welche Fotografen in der Nähe diese Dienstleistung anbieten, finden Sie im Internet unter:  www.alfo-passbild.com . Es ist bekannt, dass bestimmte Drogerien auch eine Zertifizierung haben. Erkundigen Sie sich dafür einfach bei den örtlichen Fotografen bzw. Drogerien.

 

Ihr elektronisches Bild wird vom Fotodienstleister in eine zertifizierte, gesicherte Cloud geladen. Sie erhalten vom Fotografen einen Bar- bzw. QR-Code mit dem wir, als Ausweis- bzw. Passbehörde, das elektronische Lichtbild in unser Fachverfahren integrieren können.

 

Eine Möglichkeit zur Erstellung von elektronischen Lichtbildern in den Räumen des Rathauses vor Ort ist ab sofort möglich. Bei der Lichtbilderstellung vor Ort fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 € an.

 

Für Säuglinge und Kleinkinder (bis 1,20 m Körpergröße) und als Rollstuhlfahrer lassen sich die Bilder am besten bei einem zertifizierten Fotografen (siehe oben) anfertigen.

 

Papierfotos können ab sofort nicht mehr eingereicht werden.

 

Bei weiteren Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Einwohnermeldeamt Frau Heigl / Frau Bayerl

Tel. 08732 9119-25

ewo@marklkofen.de