Abschaffung Kinderreisepass zum 01.04.2024

Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft.
Die bereits ausgestellten Dokumente behalten ihre Gültigkeit bei.

Kinderreisepass

Bildquelle: StMI Bayern

Der Bundestag hat aufgrund einer EU-Bestimmung dafür abgestimmt, den Kinderreisepass abzuschaffen. Seit dem 01.01.2024 benötigen Kinder für Reisen außerhalb der EU einen normalen Reisepass mit Chip. Die bereits ausgestellten Dokumente behalten ihre Gültigkeit bei.

 

Kinderreisepässe wurden bisher von der Gemeinde selbst ausgestellt und konnten nach Beantragung gleich mitgenommen werden. Da ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden dürfen, benötigen auch Kinder einen Personalausweis oder für Reisen außerhalb der EU einen normalen Reisepass. Diese werden durch die Bundesdruckerei ausgestellt, wobei die Bearbeitungszeit beim Personalausweis 2 - 3 Wochen und beim Reisepass mind. 2 Monate beträgt. Bitte beziehen Sie das in Ihre Urlaubsplanung mit ein.

 

Kosten Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre):

 

- Reisepass: 37,50 EUR

- Personalausweis: 22,80 EUR

 

Die Fingerabdrücke sind beim Personalausweis sowie beim Reisepass ab 6 Jahren Pflicht.